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Im Einklang mit dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung ist es erforderlich, vor der Gewährung von Darlehen im Rahmen der außerordentliche Makrofinanzhilfe für die Ukraine die Resilienz des gemeinsamen Dotierungsfonds mit Mitteln zu stärken, die den Risiken entsprechen, die sich aus den Eventualverbindlichkeiten im Zusammenhang mit der Makrofinanzhilfe der Union für die Ukraine gemäß dem vorliegenden Beschluss ergeben. Ohne eine solche Verstärkung könnte die Unterstützung, die aufgrund des Bedarfs der Ukraine infolge des Kriegs erforderlich ist, nicht unter Wahrung der Finanzsicherheit über den Haushalt der Union bereitgestellt werden. Um den Haushalt der Union zu schützen, sollte ausgehend von der gegenwärtigen Bewertung die geplante Deckung der gesamten außerordentlichen Makrofinanzhilfe-Darlehen der Union von bis zu 8,8 Mrd. EUR für die Ukraine, einschließlich dieser Tranche in Höhe von 1 Mrd. EUR, bei 70 % des Darlehenswerts liegen.
Im Einklang mit dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung sollte der gemeinsame Dotierungsfonds durch Mittel aufgestockt werden, die den Risiken…
Da die Darlehen nach dem vorliegenden Beschluss und dem Beschluss (EU) 2022/1201 mit denselben Risiken für den Unionshaushalt behaftet sind und beide zusammen…
Die außerordentliche Makrofinanzhilfe der Union gemäß dem vorliegenden Beschuss wird einen signifikanten Beitrag zur Erfüllung des vom IWF und anderen…
Die Höhe der Makrofinanzhilfe der Union im Rahmen dieses Beschlusses wird — auch unter Berücksichtigung der geplanten umfassenden außergewöhnlichen…
Die nach dem vorliegenden Beschluss und dem Beschluss (EU) 2022/1201 gewährte außerordentliche Makrofinanzhilfe stellt eine finanzielle Verbindlichkeit der…
Der unprovozierte und ungerechtfertigte Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine seit dem 24. Februar 2022hat für die Ukraine zu einem eingeschränkten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.