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Die nach dem vorliegenden Beschluss und dem Beschluss (EU) 2022/1201 gewährte außerordentliche Makrofinanzhilfe stellt eine finanzielle Verbindlichkeit der Union im Rahmen des Gesamtvolumens der Garantie für Außenmaßnahmen gemäß der Verordnung (EU) 2021/947 des Europäischen Parlaments und des Rates dar. Für den Gesamtbetrag von bis zu 6 Mrd. EUR an außerordentlichen Makrofinanzhilfedarlehen der Union für die Ukraine sollten 9 % der eingezahlten Dotierungen für Makrofinanzhilfedarlehen im Rahmen der Garantie für Außenmaßnahmen vorgesehen werden. Der Dotierungsbetrag sollte aus der Mittelausstattung für Makrofinanzhilfen gemäß der Verordnung (EU) 2021/947 in einem Gesamtbetrag von insgesamt 540 Mio. EUR finanziert werden. Dieser Betrag sollte im Rahmen des Mehrjährigen Finanzrahmens 2021-2027, der in der Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 des Rates festgelegt ist, gebunden und in den gemeinsamen Dotierungsfonds eingezahlt werden.
Die Mitgliedstaaten können die im gemeinsamen Dotierungsfonds für die Makrofinanzhilfe gehaltene Dotierung ergänzen, indem sie Garantien in Höhe von insgesamt…
Angesichts des dringenden Finanzierungsbedarfs der Ukraine hat die Kommission im Juli 2022 der Umwidmung und Auszahlung weiterer Darlehen der Europäischen…
Die nach diesem Beschluss gewährte Makrofinanzhilfe von bis zu 1 Mrd. EUR stellt eine finanzielle Verbindlichkeit der Union im Rahmen des Gesamtvolumens der…
Im Einklang mit dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung sollte der gemeinsame Dotierungsfonds durch Mittel aufgestockt werden, die den Risiken…
Da die Darlehen nach dem vorliegenden Beschluss und dem Beschluss (EU) 2022/1201 mit denselben Risiken für den Unionshaushalt behaftet sind und beide zusammen…
Im Einklang mit dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung ist es erforderlich, vor der Gewährung von Darlehen im Rahmen der außerordentliche…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.