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Um die einheitliche Anwendung der Preisobergrenze zu gewährleisten, sollte der Rat in Abstimmung mit den Partnerländern den in der Koalition für eine Preisobergrenze vereinbarten Preis rasch aktualisieren. Die Preisobergrenze würde in keiner Weise die Ausnahmen berühren, nach denen bestimmte Mitgliedstaaten aufgrund ihrer besonderen Situation weiterhin Rohöl und Erdölerzeugnisse aus Russland einführen dürfen oder in Fällen, in denen die Lieferung von Rohöl über Pipelines aus Russland aus Gründen, auf die sie keinen Einfluss haben, unterbrochen wird, auf dem Seeweg befördertes Rohöl aus Russland einführen dürfen. Spezifische Projekte, die für die Energieversorgungssicherheit bestimmter Drittländer von wesentlicher Bedeutung sind, können von der Preisobergrenze ausgenommen werden.
Die Preisobergrenze sollte auf die Beförderung von Rohöl und bestimmten Erdölerzeugnissen auf dem Seeweg in Drittländer sowie auf die Bereitstellung damit…
Angesichts der Lage und unter Berücksichtigung der Diskussionen in der Koalition für eine Preisobergrenze, der Wirksamkeit der Maßnahme im Hinblick auf die…
Der Rat hat am 3. Dezember 2022 den Beschluss (GASP) 2022/2369 angenommen, mit dem die Preisobergrenze für Rohöl eingeführt wurde, wonach gilt, dass Rohöl aus…
Am 3. Dezember 2022 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2022/2369 angenommen, mit dem die Preisobergrenze für Rohöl eingeführt wurde, wonach gilt, dass Rohöl aus…
Ferner ist es angezeigt, eine Ausnahme vom Verbot der Erbringung von Seeverkehrsdienstleistungen und vom Verbot der Bereitstellung von technischer Hilfe, von…
Mit dem Beschluss (GASP) 2022/1909 wird eine Ausnahme vom Verbot der Bereitstellung von technischer Hilfe, Vermittlungsdiensten, Finanzmitteln oder Finanzhilfen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.