Erwägungsgrund 5 32018D1486BESCHLUSS (EU) 2018/1486 DES RATES vom 28. September 2018 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Zoll-Unterausschuss, der gemäß dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits eingesetzt wurde, hinsichtlich der Ersetzung des Protokolls Nr. I dieses Abkommens über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen durch ein neues Protokoll, das hinsichtlich der Ursprungsregeln auf das Regionale Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln Bezug nimmt, zu vertreten ist
Die Europäische Union hat das Übereinkommen am 15. Juni 2011 unterzeichnet. Am 16. Mai 2017 hat der nach Artikel 3 Absatz 1 des Übereinkommens eingesetzte…
Erwägungsgrund 1 32023D0576BESCHLUSS (EU) 2023/576 DES RATES vom 9. März 2023 über den im Namen der Europäischen Union in dem durch das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Ukraine über die Beförderung von Gütern im Straßenverkehr eingesetzten Gemischten Ausschuss in Bezug auf die Annahme der Geschäftsordnung des Gemischten Ausschusses und die Verlängerung des Abkommens zu vertretenden Standpunkt
Das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Ukraine über die Beförderung von Gütern im Straßenverkehr (im Folgenden „Abkommen“) wurde von der Union im…
Erwägungsgrund 1 32022D2435Das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Ukraine über die Beförderung von Gütern im Straßenverkehr (im folgenden „Abkommen“) wurde gemäß dem…
Erwägungsgrund 6 32018D1486BESCHLUSS (EU) 2018/1486 DES RATES vom 28. September 2018 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Zoll-Unterausschuss, der gemäß dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits eingesetzt wurde, hinsichtlich der Ersetzung des Protokolls Nr. I dieses Abkommens über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen durch ein neues Protokoll, das hinsichtlich der Ursprungsregeln auf das Regionale Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln Bezug nimmt, zu vertreten ist
Die Europäische Union hat ihre Annahmeurkunden am 26. März 2012 beim Verwahrer des Übereinkommens hinterlegt. Die Ukraine hat ihre Annahmeurkunde am 19.…
Erwägungsgrund 5 32017D2433BESCHLUSS (EU) 2017/2433 DES RATES vom 18. Dezember 2017 über den im Namen der Europäischen Union im Zoll-Unterausschuss, der gemäß dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits eingesetzt wurde, hinsichtlich der Ersetzung des Protokolls Nr. I dieses Abkommens über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen durch ein neues Protokoll, das hinsichtlich der Ursprungsregeln auf das Regionale Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln Bezug nimmt, zu vertretenden Standpunkt
Die Union hat das Übereinkommen am 15. Juni 2011 unterzeichnet. Der nach Artikel 3 Absatz 1 dieses Übereinkommens eingesetzte Gemeinsame Ausschuss hat mit…
Erwägungsgrund 1 32022D1158BESCHLUSS (EU) 2022/1158 DES RATES vom 27. Juni 2022 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und die vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Ukraine über die Beförderung von Gütern im Straßenverkehr
Am 2. Juni 2022 hat der Rat zur Aufnahme von Verhandlungen mit der Ukraine über ein Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Ukraine über die…