Beschluss (EU) 2022/1962 des Rates vom 13. Oktober 2022 über den im Namen der Europäischen Union im Europäischen Ausschuss zur Ausarbeitung von Standards im Bereich der Binnenschifffahrt und in der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt in Bezug auf die Annahme von Standards für Binnenschiffe und Binnenschifffahrtsinformationsdienste zu vertretenden Standpunkt
Ein Tätigwerden der Union auf dem Gebiet der Binnenschifffahrt sollte darauf abzielen, Einheitlichkeit bei der Entwicklung der in der Union geltenden technischen Vorschriften und Spezifikationen zu gewährleisten, insbesondere in Bezug auf Binnenschiffe und RIS.
Erwägungsgrund 5 32022D1962
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