Beschluss (EU) 2022/1962 des Rates vom 13. Oktober 2022 über den im Namen der Europäischen Union im Europäischen Ausschuss zur Ausarbeitung von Standards im Bereich der Binnenschifffahrt und in der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt in Bezug auf die Annahme von Standards für Binnenschiffe und Binnenschifffahrtsinformationsdienste zu vertretenden Standpunkt
Es ist daher zweckmäßig, den im Namen der Union im CESNI zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da der ES-RIS 2023/1 geeignet ist, den Inhalt des Unionsrechts, und zwar die Richtlinie (EU) 2016/1629, maßgeblich zu beeinflussen.
Erwägungsgrund 10 32022D1962
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