Erwägungsgrund 9 32022D1962
In Anhang II der Richtlinie (EU) 2016/1629 des Europäischen Parlaments und des Rates wird auf die technischen Vorschriften für Fahrzeuge als diejenigen verwiesen, die im ES-TRIN 2021/1 festgelegt sind. Die Kommission ist befugt, diese Bezugnahme in Anhang II der genannten Richtlinie im Hinblick auf die neueste Ausgabe des ES-TRIN zu aktualisieren und deren Geltungsbeginn festzulegen. Folglich wird der ES-TRIN 2023/1 Auswirkungen auf die Richtlinie (EU) 2016/1629 haben.