Erwägungsgrund 2 32022D1968
In seinen Schlussfolgerungen vom 24. Februar, 24./25. März und 30./31. Mai 2022 forderte der Europäische Rat Russland auf, seine militärische Aggression im Hoheitsgebiet der Ukraine unverzüglich einzustellen, unverzüglich und bedingungslos alle Streitkräfte und Militärausrüstung aus dem gesamten Hoheitsgebiet der Ukraine abzuziehen und die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen uneingeschränkt zu achten.