Erwägungsgrund 2 32022D1981
Für das reibungslose, wirksame und einheitliche Funktionieren des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism — SSM) ist es erforderlich, dass die praktischen Modalitäten der Zusammenarbeit zwischen der EZB und den nationalen zuständigen Behörden (National Competent Authorities — NCAs) innerhalb des SSM Modalitäten für die Nutzung von Diensten des ESZB durch die NCAs zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 beinhalten.