Erwägungsgrund 4 32022D1981
Die zuständigen Behörden zur Verfügung zu stellenden Dienste des ESZB sollten festgelegt werden auf Grundlage von abschließenden Listen der a) Dienste des ESZB, zu deren Nutzung alle zuständigen Behörden bei der Wahrnehmung ihrer SSM-Aufgaben verpflichtet sein sollten, damit eine effiziente und konsistente Funktionsweise des SSM sichergestellt ist, und b) Dienste des ESZB, die zuständige Behörden auf freiwilliger Basis zur Wahrnehmung ihrer SSM-Aufgaben nutzen können.