Erwägungsgrund 3 32022D1981
Gemäß dem Beschluss (EU) 2022/1982 der Europäischen Zentralbank (EZB/2022/34) können zuständige Behörden die Dienste des ESZB zur Zusammenarbeit mit dem ESZB sowie untereinander nutzen, um ihre Aufgaben gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 wahrzunehmen.