Erwägungsgrund 2 32022D1994Nach Artikel 240 Absatz 2 des Abkommens gibt sich der Unterausschuss für geografische Angaben (im Folgenden „Unterausschuss“) eine Geschäftsordnung.
Erwägungsgrund 4 32022D2489BESCHLUSS (EU) 2022/2489 DES RATES vom 25. November 2022 über den im Namen der Europäischen Union auf der 42. Tagung des Ständigen Ausschusses des Übereinkommens über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume (Übereinkommen von Bern) zu vertretenden Standpunkt
Gemäß Artikel 13 Absatz 6 des Übereinkommens von Bern hat der Ständige Ausschuss seine Geschäftsordnung (im Folgenden „Geschäftsordnung“) ausgearbeitet, und der…
Erwägungsgrund 3 32018D1062BESCHLUSS (EU) 2018/1062 DES RATES vom 16. Juli 2018 über den im Namen der Europäischen Union im Gemischten CETA-Ausschuss, der mit dem umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits eingerichtet wurde, im Hinblick auf die Annahme der Geschäftsordnung des Gemischten CETA-Ausschusses und der Sonderausschüsse zu vertretenden Standpunkt
Nach Artikel 26.2 Absatz 4 des Abkommens geben sich die Sonderausschüsse eine Geschäftsordnung und ändern sie, sofern sie dies für angezeigt halten —
Erwägungsgrund 4 32018D1062BESCHLUSS (EU) 2018/1062 DES RATES vom 16. Juli 2018 über den im Namen der Europäischen Union im Gemischten CETA-Ausschuss, der mit dem umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits eingerichtet wurde, im Hinblick auf die Annahme der Geschäftsordnung des Gemischten CETA-Ausschusses und der Sonderausschüsse zu vertretenden Standpunkt
Nach Artikel 26.2 Absatz 4 des Abkommens haben sich die Sonderausschüsse eine Geschäftsordnung zu geben und sie zu ändern, sofern sie dies für angezeigt halten.
Erwägungsgrund 5 32015D0201BESCHLUSS (EU) 2015/201 DES RATES vom 27. Januar 2015 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in den mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits eingesetzten Unterausschüssen „Gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Fragen“, „Zoll“ und „Geografische Angaben“ bezüglich der Annahme von Beschlüssen über die Geschäftsordnungen der besagten Unterausschüsse zu vertreten ist
Nach Artikel 179 Absatz 2 des Abkommens soll sich der GA-Unterausschuss eine Geschäftsordnung geben.