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Am 27. Oktober 2022 hat der EZB-Rat beschlossen, zusätzliche geldpolitische Maßnahmen zu erlassen, um die zeitnahe Rückführung der Inflation auf den mittelfristig angestrebten Zielwert der EZB von 2 % sicherzustellen. Der EZB-Rat hält das gesamte Spektrum der am 27. Oktober 2022 erlassenen Maßnahmen für notwendig und verhältnismäßig, um den für die mittelfristige Wiederherstellung der Preisstabilität geeigneten geldpolitischen Kurs umzusetzen. Im Rahmen dieses Maßnahmenpakets hat der EZB-Rat beschlossen, dass der für das jeweilige ausstehende GLRG III geltende Zinssatz wie folgt berechnet wird: Ab dem 23. November 2022 und bis zum Laufzeitende bzw. Zeitpunkt der vorzeiten Rückzahlung des jeweiligen ausstehenden GLRG III sollte der Zinssatz an die in diesem Zeitraum geltenden durchschnittlichen Leitzinsen der EZB indexiert werden, im Gegensatz zur Laufzeit des jeweiligen GLRG III, um insgesamt zum Prozess der geldpolitischen Normalisierung beizutragen.
Am 10. Dezember 2020 hat der EZB-Rat beschlossen, zusätzliche geldpolitische Maßnahmen zu erlassen, die dazu beitragen sollen, günstige Finanzierungsbedingungen…
Am 10. Dezember 2020 hat der EZB-Rat beschlossen, zusätzliche geldpolitische Maßnahmen zu erlassen, die dazu beitragen sollen, günstige Finanzierungsbedingungen…
Am 22. Juli 2019 hat der EZB-Rat im Rahmen der Verfolgung seines Ziels der Gewährleistung der Preisstabilität durch Beibehaltung günstiger…
Während die Anhebung der wichtigsten Leitzinsen bisher reibungslos an die privaten Haushalte und Unternehmen im Euro-Währungsgebiet weitergegeben wurde,…
Am 22. Juli 2019 hat der EZB-Rat im Rahmen der Erfüllung seines Auftrags zur Gewährleistung von Preisstabilität, zur Beibehaltung günstiger…
Vor dem Hintergrund der herrschenden Störungen des Wirtschaftsgeschehens und der erhöhten Unsicherheit hat der EZB-Rat zudem am 30. April 2020 zur weiteren…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.