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Es wird davon ausgegangen, dass die Bindung des GLRG III-Zinssatzes an den durchschnittlichen Einlagesatz oder den durchschnittlichen Hauptrefinanzierungssatz während der Restlaufzeit des jeweiligen GLRG III geeignet ist, eine Beschleunigung der Normalisierung der Finanzierungsbedingungen herbeizuführen und eine Verringerung des Umfangs der Bilanz des Eurosystems zu bewirken, um das Ziel der Gewährleistung der Preisstabilität zu erreichen. Es wird erwartet, dass diese Maßnahme zu einer Erhöhung der Refinanzierungskosten der Banken führen und somit zur rechtzeitigen Wiederherstellung der Preisstabilität im derzeitigen inflationären Umfeld beitragen wird. Darüber hinaus wird erwartet, dass der Anstieg der Refinanzierungskosten der Banken infolge der Rekalibrierung der GLRG III-Bedingungen nicht zu vernachlässigende Auswirkungen auf die Kreditzinsen haben wird. Die Auswirkungen der Änderungen der GLRG III-Bedingungen auf die Kreditzinsen der Banken dürften letztlich die Inflation mittelfrist nach unten treiben. Ferner besteht die Erwartung, dass die Änderungen der GLRG III-Bedingungen zur Folge haben, dass teilnehmende Kreditinstitute nicht mehr von einer vorzeitigen Rückzahlung ausstehender GLRG III-Kreditaufnahmen abgehalten werden, wodurch der Umfang der Bilanz des Eurosystems verringert und zur allgemeinen geldpolitischen Normalisierung beigetragen wird.
Während die Anhebung der wichtigsten Leitzinsen bisher reibungslos an die privaten Haushalte und Unternehmen im Euro-Währungsgebiet weitergegeben wurde,…
Die Bindung des GLRG III-Zinssatzes an den durchschnittlichen Einlagesatz oder den durchschnittlichen Hauptrefinanzierungssatz während der Restlaufzeit des…
Angesichts der Bedeutung des Ziels der Gewährleistung der Preisstabilität ist die schnellstmögliche Änderung der Preisgestaltung der GLGR III ohne…
Etwaige nachteilige Auswirkungen der vorgeschlagenen Änderungen auf die teilnehmenden Kreditinstitute werden dadurch abgemildert, dass die derzeitige günstige…
In der letzten Zinsperiode des jeweiligen GLRG III gilt der durchschnittliche Hauptrefinanzierungssatz in diesem Zeitraum.
Seit Erlass des Beschlusses (EU) 2019/1311 (EZB/2019/21) wurden die Parameter und Bedingungen der GLRG III mehrfach rekalibriert, was angesichts der zum…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.