Erwägungsgrund 10 32022D2244
Der Rat sollte daher beschließen, dass die Teilnahme des Vereinigten Königreichs an dem SSZ-Projekt „Militärische Mobilität“ die Bedingungen des Artikels 3 des Beschlusses (GASP) 2020/1639 erfüllt. Entsprechend Artikel 2 Absatz 7 des Beschlusses (GASP) 2020/1639 wird sich das Vereinigte Königreich dem Projekt zu dem Termin anschließen, der in der zwischen dem Vereinigten Königreich und den Projektmitgliedern zu schließenden Verwaltungsvereinbarung festgelegt wird. Der Rat wird die Aufsicht entsprechend Artikel 5 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2020/1639 führen und kann entsprechend Artikel 6 Absätze 2 und 3 des genannten Beschlusses weitere Beschlüsse fassen bzw. Entscheidungen treffen —