Erwägungsgrund 6 32022D2244
Das PSK hat am 19. Oktober 2022 Einvernehmen über eine Stellungnahme zur Mitteilung zu dem Antrag des Vereinigten Königreichs auf Teilnahme an dem SSZ-Projekt „Militärische Mobilität“ erzielt. Das PSK hat insbesondere die in der Mitteilung übermittelte Beschreibung des SSZ-Projekts „Militärische Mobilität“, einschließlich seiner Ziele, seiner Organisations- und der Beschlussfassungsstrukturen sowie seiner vorrangigen Arbeitsbereiche, zur Kenntnis genommen. Ferner hat das PSK Kenntnis davon genommen, dass im Rahmen des Projekts keine EU-Verschlusssachen oder sicherheitskritische Informationen ausgetauscht werden und dass das Projekt nicht mit der Unterstützung der Europäischen Verteidigungsagentur (im Folgenden „EDA“) im Sinne von Artikel 3 Buchstabe g des Beschlusses (GASP) 2020/1639 durchgeführt wird. Zudem hat das PSK zur Kenntnis genommen, dass das SSZ-Projekt „Militärische Mobilität“ nicht die Beschaffung von Rüstungsgütern, Forschung und Fähigkeitenentwicklung umfasst und dass es auch nicht die Verwendung und Ausfuhr von Waffen oder Fähigkeiten und Technologien zum Gegenstand hat. Es hat ferner zur Kenntnis genommen, dass an dem Projekt keine Rechtsträger beteiligt sind und dass es keine Investitionen, keine Finanzmittel von an der SSZ teilnehmenden Mitgliedstaaten und keine Anträge auf Finanzierung durch die Union für Projekttätigkeiten umfasst.