Erwägungsgrund 4 32022D2244
Am 29. Juli 2022 übermittelte das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland (im Folgenden „Vereinigtes Königreich“) entsprechend Artikel 2 Absatz 1 des Beschlusses (GASP) 2020/1639 seinen Antrag auf Teilnahme am SSZ-Projekt „Militärische Mobilität“ an den Koordinator dieses Projekts Anschließend haben die Projektmitglieder entsprechend Artikel 2 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2020/1639 nach Eingang des Antrags auf der Grundlage der vom Vereinigten Königreich bereitgestellten Informationen bewertet, ob das Land die allgemeinen Bedingungen erfüllt.