Gesetze
Gesetz wird geladen …
In ihrem Beschluss (EU) 2022/2255 kam die Kommission jedoch in Bezug auf den überarbeiteten FABEC-Leistungsplanentwurf zu dem Schluss, dass die für die belgisch-luxemburgische Streckengebührenzone vorgeschlagenen Kosteneffizienzziele weiterhin Zweifel an ihrer Kohärenz mit den unionsweit geltenden Leistungszielen aufkommen lassen. Die Kommission hat daher beschlossen, die eingehende Prüfung nach Artikel 15 Absatz 3 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/317 in Bezug auf diese Leistungsziele einzuleiten.
Im Durchführungsbeschluss (EU) 2022/780 der Kommission wurden bestimmte Leistungsziele analysiert, die in dem von der Schweiz für den RP3 vorgelegten…
Daher sollte der Schweiz mitgeteilt werden, dass die Kommission eine eingehende Prüfung nach Artikel 15 Absatz 3 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/317 in…
Die Kommission hat entsprechend Artikel 15 Absatz 1 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/317 die Kohärenz der im überarbeiteten FABEC-Leistungsplanentwurf…
Die folgenden, für die Streckengebührenzone Belgien-Luxemburg vorgeschlagenen Kosteneffizienzziele, die in dem von Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg…
Die Behebungsmaßnahmen in Bezug auf die Leistungsziele im Bereich der Kosteneffizienz für den dritten Bezugszeitraum, die Belgien in seinem endgültigen…
Das Leistungsüberprüfungsgremium, das die Kommission nach Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 549/2004 bei der Umsetzung des Leistungssystems…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.