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Im Durchführungsbeschluss (EU) 2022/780 der Kommission wurden bestimmte Leistungsziele analysiert, die in dem von der Schweiz für den RP3 vorgelegten Leistungsplanentwurf enthalten sind, der auf der Ebene des funktionalen Luftraumblocks „FAB Europe Central“ („FABEC“) gemeinsam mit Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg und den Niederlanden (im Folgenden „Mitgliedstaaten, die Teil des FABEC sind“) erstellt wurde. Die Kommission stellte fest, dass die Kosteneffizienzziele für die Streckengebührenzone Belgien-Luxemburg nicht mit den unionsweit geltenden Leistungszielen im Einklang stehen, und gab Empfehlungen für die Überarbeitung dieser Ziele ab.
In ihrem Beschluss (EU) 2022/2255 kam die Kommission jedoch in Bezug auf den überarbeiteten FABEC-Leistungsplanentwurf zu dem Schluss, dass die für die…
Die folgenden, für die Streckengebührenzone Belgien-Luxemburg vorgeschlagenen Kosteneffizienzziele, die in dem von Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg…
Am 13. Juli 2022 hat die Schweiz zusammen mit den Mitgliedstaaten, die Teil des FABEC sind, der Kommission einen überarbeiteten FABEC-Leistungsplanentwurf für…
Daher sollte der Schweiz mitgeteilt werden, dass die Kommission eine eingehende Prüfung nach Artikel 15 Absatz 3 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/317 in…
(1) Maßnahmen, die von Belgien und Luxemburg zur Rechtfertigung der festgestellten Abweichungen von den unionsweiten Kosteneffizienztrends für die Erreichung…
Die Behebungsmaßnahmen in Bezug auf die Leistungsziele im Bereich der Kosteneffizienz für den dritten Bezugszeitraum, die Belgien in seinem endgültigen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.