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Um ein sicheres Arbeitsumfeld für diejenigen zu gewährleisten, die einer Infizierung mit dem COVID-19-Virus ausgesetzt sind, sind gesundheitsbezogene Ausgaben für die persönliche Schutzausrüstung von Beschäftigten im öffentlichen Sektor vorgesehen. Geschaffen wurde die Regelung durch die „Kabinettsverordnung Nr. 380 ‚zu Regelungen über die Mittel zur Gewährleistung der epidemiologischen Sicherheit, die für die in der Liste der vorrangigen Institutionen und Bedürfnisse aufgeführten Einrichtungen erforderlich sind‘“ vom 9. Juni 2020 . Für die in Artikel 3 Buchstabe f des Durchführungsbeschlusses (EU) 2020/1351 genannte bestehende Maßnahme beantragt Lettland zusätzliche Unterstützung.
gesundheitsbezogene Ausgaben für persönliche Schutzausrüstung gemäß den ‚Kabinettsanordnungen Nr. 79 vom 3. März 2020, Nr. 118 vom 20. März 2020 und Nr. 220 vom…
Lettland erfüllt die in Artikel 3 der Verordnung (EU) 2020/672 festgelegten Bedingungen für ein Ersuchen um finanziellen Beistand. Lettland hat der Kommission…
Am 6. Oktober 2022 hat Lettland die Union um weiteren finanziellen Beistand in Höhe von 167 607 000 EUR ersucht, um die 2020, 2021 und 2022 unternommenen…
Mit Prämien in Höhe von 20 % bis 100 % der monatlichen Bezüge für ärztliches und sonstiges Fachpersonal, dessen Arbeit mit der COVID-19-Krise verbunden ist,…
Im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise hat sich gezeigt, dass der Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2016/369 ausgeweitet werden muss, um dringend benötigte…
Durch den COVID-19-Ausbruch wurde ein erheblicher Teil der Erwerbsbevölkerung in Lettland dazu gezwungen, seine Arbeit ruhen zu lassen. Dies hat in Lettland zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.