Erwägungsgrund 12 32022D2296
Diskriminierung in all ihren Formen sollte bekämpft, die Gleichstellung der Geschlechter gewährleistet und die Beschäftigung junger Menschen unterstützt werden. Gleichberechtigter Zugang und Chancengleichheit sollten für alle sichergestellt und Armut und soziale Ausgrenzung — insbesondere von Kindern, Menschen mit Behinderungen und Roma — sollten abgebaut werden, insbesondere indem für gut funktionierende Arbeitsmärkte sowie angemessene und inklusive Sozialschutzsysteme, wie in der Empfehlung des Rates vom 8. November 2019 dargelegt, gesorgt wird und Hindernisse für die Teilhabe an inklusiver, zukunftsorientierter allgemeiner und beruflicher Bildung, lebenslangem Lernen und am Arbeitsmarkt beseitigt werden; dies schließt auch Investitionen in frühkindliche Bildung und Betreuung — im Einklang mit der Europäischen Garantie für Kinder — sowie in digitale und grüne Kompetenzen ein. Ein zeitnaher und gleichberechtigter Zugang zu erschwinglichen Langzeitpflege- und Gesundheitsdiensten, einschließlich Prävention und Förderung der Gesundheitsversorgung, ist auch angesichts der seit 2020 anhaltenden COVID-19-Pandemie und im Kontext alternder Gesellschaften von besonderer Bedeutung. Das Potenzial von Menschen mit Behinderungen, zu Wirtschaftswachstum und sozialer Entwicklung beizutragen, sollte stärker genutzt werden. Da in der gesamten Union neue Wirtschafts- und Geschäftsmodelle an den Arbeitsplätzen Einzug halten, ändern sich auch die Beschäftigungsverhältnisse. Die Mitgliedstaaten sollten dafür sorgen, dass in diesen Beschäftigungsverhältnissen, die im Zuge der neuen Arbeitsformen entstehen, das europäische Sozialmodell aufrechterhalten und weiter gestärkt wird.