Erwägungsgrund 7 32022D2296
Die europäischen Volkswirtschaften und Gesellschaften verändern sich tiefgreifend aufgrund verschiedener Faktoren: Klimawandel und andere umweltbezogene Herausforderungen, notwendige Beschleunigung der Energieunabhängigkeit, ein sozial verträglicher und gerechter Übergang, Gewährleistung der offenen strategischen Autonomie Europas, Globalisierung, Digitalisierung, künstliche Intelligenz, Zunahme der Telearbeit, Plattformwirtschaft und demografischer Wandel. Die Union und ihre Mitgliedstaaten müssen wirksam und proaktiv zusammenarbeiten, um diese strukturellen Entwicklungen anzugehen und die bestehenden Systeme entsprechend anzupassen, wobei die enge Verflechtung der Volkswirtschaften und Arbeitsmärkte der Mitgliedstaaten sowie der einschlägigen Strategien zu berücksichtigen ist. Dies erfordert abgestimmte, ehrgeizige und wirksame politische Maßnahmen sowohl auf Ebene der Union als auch auf nationaler Ebene unter Anerkennung der Rolle der Sozialpartner, wobei diese Maßnahmen mit den Bestimmungen des AEUV und den Unionsvorschriften zur wirtschaftspolitischen Steuerung im Einklang stehen und der europäischen Säule sozialer Rechte Rechnung tragen müssen. Zu solchen politischen Maßnahmen sollten eine Ankurbelung nachhaltiger Investitionen, eine erneuerte Verpflichtung zu angemessen gestaffelten Reformen zur Förderung eines nachhaltigen und inklusiven Wirtschaftswachstums, der Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze, der Produktivität, angemessener Arbeitsbedingungen, des sozialen und territorialen Zusammenhalts, der sozialen und wirtschaftlichen Aufwärtskonvergenz, der Resilienz sowie der Wahrnehmung haushaltspolitischer Verantwortung gehören, und zwar mit Unterstützung aus bestehenden Finanzierungsprogrammen der Union, insbesondere aus der durch die Verordnung (EU) 2021/241 des Europäischen Parlaments und des Rates geschaffenen Aufbau- und Resilienzfazilität und den kohäsionspolitischen Fonds, einschließlich des durch die Verordnung (EU) 2021/1057 des Europäischen Parlaments und des Rates geschaffenen Europäischen Sozialfonds Plus und des durch die Verordnung (EU) 2021/1058 des Europäischen Parlaments und des Rates geregelten Europäischen Fonds für regionale Entwicklung sowie dem durch die Verordnung (EU) 2021/1056 des Europäischen Parlaments und des Rates geschaffenen Fonds für einen gerechten Übergang. Die politischen Maßnahmen sollten sowohl auf der Angebots- als auch auf der Nachfrageseite ansetzen und wirtschaftliche, ökologische, beschäftigungspolitische und soziale Auswirkungen berücksichtigen.