Erwägungsgrund 13 32022D2296
Die integrierten Leitlinien sollten als Grundlage für die länderspezifischen Empfehlungen dienen, die der Rat gegebenenfalls an die Mitgliedstaaten richtet. Die Mitgliedstaaten müssen ihre REACT-EU-Mittel in vollem Umfang nutzen, die mit der Verordnung (EU) 2020/2221 des Europäischen Parlaments und des Rates bereitgestellt wurden, welche der Aufstockung der kohäsionspolitischen Fonds 2014-2020 sowie des Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen bis 2023 dient. Aufgrund der aktuellen Ukrainekrise wurde die Verordnung (EU) 2020/2221 weiter ergänzt, und zwar durch die Verordnung (EU) 2022/562 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie durch eine weitere Änderung der Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates, mit der die Vorfinanzierung im Rahmen von REACT-EU erhöht wurde, und durch neue Einheitskosten, damit die Integration von aus der Ukraine geflüchteten Menschen in die Union gemäß der Verordnung (EU) 2022/613 des Europäischen Parlaments und des Rates beschleunigt werden kann.Im Programmplanungszeitraum 2021-2027 sollten die Mitgliedstaaten zudem den Europäischen Sozialfonds Plus, den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, die Aufbau- und Resilienzfazilität und andere Unionsfonds, einschließlich des Fonds für einen gerechten Übergang sowie des mit der Verordnung (EU) 2021/523 des Europäischen Parlaments und des Rates aufgelegten Programms InvestEU, in vollem Umfang nutzen, um hochwertige Beschäftigung und soziale Investitionen zu fördern, um Armut und soziale Ausgrenzung zu bekämpfen, um Diskriminierung zu bekämpfen, um Barrierefreiheit zu gewährleisten, und um Möglichkeiten der Weiterqualifizierung und Umschulung der Arbeitskräfte, lebenslanges Lernen und hochwertige allgemeine und berufliche Bildung für alle, einschließlich digitaler Kompetenzen und Qualifikationen, zu fördern mit dem Ziel, die Menschen mit den Kenntnissen und Fähigkeiten auszustatten, die in einer grünen und digitalen Wirtschaft erforderlich sind. Die Mitgliedstaaten müssen auch den mit der Verordnung (EU) 2021/691 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichteten Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer in vollem Umfang nutzen, um Arbeitnehmer zu unterstützen, die wegen größerer Umstrukturierungsmaßnahmen (etwa aufgrund der COVID-19-Pandemie), sozioökonomischer Übergangsprozesse aufgrund globalerer Entwicklungen oder wegen technologischer und ökologischer Veränderungen ihren Arbeitsplatz verlieren. Auch wenn sich die integrierten Leitlinien an die Mitgliedstaaten und die Union richten, sollten sie in Partnerschaft mit allen nationalen, regionalen und lokalen Behörden und unter enger Einbeziehung von Parlamenten sowie Sozialpartnern und Vertretern der Zivilgesellschaft umgesetzt werden.