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Die in Artikel 83 Absatz 1 Unterabsatz 1 AEUV genannten Kriterien in Bezug auf die grenzüberschreitende Dimension eines Kriminalitätsbereichs, nämlich die Art oder die Auswirkungen von Straftaten sowie die besondere Notwendigkeit, sie auf einer gemeinsamen Grundlage zu bekämpfen, sind miteinander verknüpft und können nicht isoliert bewertet werden.
Das Ziel dieses Beschlusses, nämlich die Feststellung des Verstoßes gegen restriktive Maßnahmen der Union als ein Kriminalitätsbereich, der die Kriterien nach…
Der Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Union sollte daher als „Kriminalitätsbereich“ im Sinne des Artikels 83 Absatz 1 AEUV festgestellt werden, da er die…
Grenzüberschreitende kriminelle Aktivitäten stellen eine erhebliche Bedrohung der inneren Sicherheit der Union dar und erfordern eine koordinierte, gezielte und…
Die in dieser Richtlinie genannten Straftaten sind häufig grenzüberschreitender Art. Daher ist für ihre Bekämpfung eine enge Zusammenarbeit zwischen den…
Aufgrund des grenzüberschreitenden Charakters von grenzüberschreitender Kriminalität und Terrorismus müssen sich die Mitgliedstaaten bei der Verhütung,…
Diese Verordnung sollte für Sicherstellungs- und Einziehungsentscheidungen im Zusammenhang mit Straftaten, die unter die Richtlinie 2014/42/EU fallen, sowie für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.