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Der Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Union sollte als Kriminalitätsbereich festgestellt werden, um die wirksame Umsetzung der Politik der Union im Bereich der restriktiven Maßnahmen zu gewährleisten. Der Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Union wird von der Mehrheit der Mitgliedstaaten bereits als Straftat eingestuft. Einige Mitgliedstaaten, die den Verstoß gegen restriktive Maßnahmen als Straftat einstufen, verfügen über weit gefasste Definitionen wie „Verstoß gegen VN- und EU-Sanktionen“ oder „Verletzung von EU-Vorschriften“, während andere Mitgliedstaaten über detailliertere Bestimmungen verfügen, in denen beispielsweise verbotene Verhaltensweisen aufgeführt sind. Die Kriterien, nach denen eine Verhaltensweise in den Anwendungsbereich des Strafrechts fällt, unterscheiden sich von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat, beziehen sich jedoch in der Regel auf ihre Schwere (schwerwiegende Art) oder werden qualitativ (Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit) oder quantitativ (Schaden) bestimmt.
Für die wirksame Anwendung restriktiver Maßnahmen der Union sind gemeinsame Mindestvorschriften für Definitionen von strafbaren Handlungen, mit denen gegen…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die folgenden Handlungen, wenn sie vorsätzlich und unter Verstoß gegen ein Verbot oder eine Verpflichtung begangen…
Die Bestimmung des Verstoßes gegen restriktive Maßnahmen der Union als ein Kriminalitätsbereich im Sinne des Artikels 83 Absatz 1 AEUV ist als erster Schritt…
Die Tatsache, dass die Mitgliedstaaten im Rahmen ihres nationalen Rechts sehr unterschiedliche Definitionen und Strafen für den Verstoß gegen restriktive…
Der Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Union sollte daher als „Kriminalitätsbereich“ im Sinne des Artikels 83 Absatz 1 AEUV festgestellt werden, da er die…
Für die wirksame Anwendung restriktiver Maßnahmen der Union sind gemeinsame Mindestvorschriften für die Definition von Straftaten, die eine Verletzung oder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.