Erwägungsgrund 2 32022D2335
Im Protokoll über kulturelle Zusammenarbeit (im Folgenden „Protokoll“) im Anhang des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits (im Folgenden „Abkommen“) ist der Rahmen festgelegt, in dem die Vertragsparteien zur Erleichterung des Austauschs kultureller Aktivitäten, Güter und Dienstleistungen, einschließlich im audiovisuellen Sektor, zusammenzuarbeiten haben.