Erwägungsgrund 4 32022D2335
Gemäß Artikel 5 Absatz 8 Buchstabe b des Protokolls wird der Anspruch nach dem ersten Dreijahreszeitraum um weitere Zeiträume gleicher Dauer verlängert, es sei denn, eine Vertragspartei setzt dem Anspruch schriftlich wenigstens drei Monate vor Ablauf des ersten oder eines nachfolgenden Zeitraums ein Ende.