Erwägungsgrund 5 32022D2353
Die EU hat ihr Bekenntnis zur europäischen Perspektive Bosnien und Herzegowinas wiederholt bekräftigt, auch in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom März und Juni 2022, wobei sie betont hat, dass das Land Stabilität benötigt und uneingeschränkt funktionieren muss, damit es alle wichtigen Reformen einschließlich der Verfassungs- und der Wahlreform durchführen und entscheidende Fortschritte auf dem europäischen Weg erzielen kann.