Erwägungsgrund 6 32022D2353
Seit ihrer Gründung im Jahr 2005 haben die Streitkräfte von Bosnien und Herzegowina (im Folgenden „AFBiH“) als eine der erfolgreichsten staatlichen Institutionen bei der Aufrechterhaltung eines sicheren und geschützten Umfelds im Land eine wesentliche stabilisierende Rolle gespielt. Der Hohe Beauftragte für Bosnien und Herzegowina bekräftigte in seinem 61. Bericht an den Generalsekretär der Vereinten Nationen, dass der Schwerpunkt der Verteidigungsreformen beibehalten werden muss, damit das Land bei der Wahrung von Frieden und Sicherheit die Führung übernehmen kann. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt, der von politischen Spannungen und polarisierenden Äußerungen gekennzeichnet ist, gehört dazu insbesondere auch eine Stärkung der AFBiH.