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Gemäß Artikel 45 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2018/1725 enthält der Beschluss (EU) 2020/655 der Europäischen Zentralbank (EZB/2020/28) die allgemeinen Durchführungsvorschriften der Verordnung (EU) 2018/1725 bei der EZB. Insbesondere werden die Vorschriften zur Ernennung und Funktion des Datenschutzbeauftragten der EZB spezifiziert, einschließlich seiner Aufgaben, Pflichten und Befugnisse.
Dieser Beschluss enthält die allgemeinen Bestimmungen zur Durchführung der Verordnung (EU) 2018/1725 bei der EZB. Insbesondere werden die Regelungen zur…
gewährleistet er in unabhängiger Weise die Anwendung der Verordnung (EU) 2018/1725 bei der EZB durch Überwachung der Einhaltung dieser Verordnung, anderer…
Gemäß Artikel 45 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2018/1725 enthält der Beschluss (EU) 2020/655 der Europäischen Zentralbank (EZB/2020/28) die allgemeinen…
Die EZB beabsichtigt, gesondert Beschränkungen in Bezug auf bestimmte Grundsätze, Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit dem Datenschutz unter bestimmten,…
Prüfungen des Datenschutzbeauftragten zu Verarbeitungstätigkeiten bei der EZB gemäß Artikel 4 Buchstabe b des Beschlusses (EU) 2020/655 (EZB/2020/28); insoweit…
Nach Artikel 4 Buchstabe b des Beschlusses (EU) 2020/655 (EZB/2020/28) prüft der Datenschutzbeauftragte Angelegenheiten und Vorfälle im Zusammenhang mit dem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.