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Der Beschluss 2010/788/GASP wird wie folgt geändert:
Artikel 9 Absatz 2 erhält folgende Fassung:
Anhang II erhält die Fassung des Anhangs dieses Beschlusses.
Artikel 9 Absatz 2 des Beschlusses 2010/788/GASP erhält folgende Fassung:
Anhang I erhält die Fassung des Anhangs des vorliegenden Beschlusses.
Anhang II des Beschlusses 2010/413/GASP wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Anhang II des Beschlusses 2010/413/GASP erhält die Fassung des Anhangs des vorliegenden Beschlusses.
Anhang II wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Anhang II des Beschlusses 2010/413/GASP erhält die Fassung des Anhangs des vorliegenden Beschlusses.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.