Erwägungsgrund 4 32022D2441
Der Rat hat in seinen Schlussfolgerungen vom 22. Juni 2021 darauf hingewiesen, dass „das Ziel maritimer Sicherheit darin besteht, die freie und friedliche Nutzung der Meere sicherzustellen, und dass maritime Sicherheit eine Voraussetzung für sichere, saubere und geschützte Ozeane und Meere für alle Arten von Tätigkeiten sowie für die Europäische Union (EU) und ihre Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit dem Schutz ihrer strategischen Interessen eine klare Priorität ist“; Der Rat hob hervor, „dass mit den maritimen Operationen im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU, einschließlich EUNAVFOR ATALANTA, die der Bekämpfung und schließlichen Beseitigung der Piraterie im Indischen Ozean dienen, bereits seit Langem ein bedeutender Beitrag zur maritimen Sicherheit geleistet wird“.