Erwägungsgrund 6 32022D2441
Am 3. Dezember 2021 hat der VN-Sicherheitsrat in seiner Resolution 2608 (2021) die Staaten und Regionalorganisationen, die dazu in der Lage sind, erneut aufgefordert, sich am Kampf gegen die Seeräuberei und bewaffnete Raubüberfälle auf See vor der Küste Somalias zu beteiligen insbesondere indem sie im Einklang mit der genannten Resolution und dem Völkerrecht Marinefahrzeuge, Waffen und Militärluftfahrzeuge einsetzen, den zur Bekämpfung der Seeräuberei eingesetzten Kräften Unterstützung im Hinblick auf Stationierung und Logistik gewähren und Boote, Schiffe, Waffen und ähnliches Gerät, die bei der Begehung seeräuberischer Handlungen und bewaffneter Raubüberfälle auf See vor der Küste Somalias verwendet werden oder für deren Verwendung es einen hinreichend begründeten Verdacht gibt, beschlagnahmen und beseitigen, und alle Staaten nachdrücklich aufgefordert, über die geeigneten Kanäle Informationen an die Interpol zur Verwendung in der globalen Datenbank über Seeräuberei weiterzugeben.