Erwägungsgrund 4 32022D2451
In ihrer Mitteilung vom 22. Oktober 2019 zur Überprüfung der vollständigen Anwendung des Schengen-Besitzstands durch Kroatien gelangte die Kommission zu dem Schluss, dass Kroatien ihrer Ansicht nach die notwendigen Maßnahmen ergriffen hatte, um sicherzustellen, dass die für die Anwendung aller einschlägigen Teile des Schengen-Besitzstands erforderlichen Voraussetzungen erfüllt wurden. Ferner stellte sie fest, dass Kroatien weiter kohärent daran arbeiten müsste, alle laufenden Maßnahmen — insbesondere im Bereich des Außengrenzenmanagements — umzusetzen, um zu gewährleisten, dass diese Bedingungen weiterhin erfüllt werden. Die Kommission bestätigte ferner, dass Kroatien weiterhin den mit dem Schengen-Besitzstand verbundenen Verpflichtungen nachgekommen ist, die das Land bei den Beitrittsverhandlungen eingegangen ist.