Erwägungsgrund 3 32022D2451
Evaluierungen wurden durchgeführt, um zu überprüfen, ob die erforderlichen Voraussetzungen für die Anwendung des Schengen-Besitzstands in allen verbleibenden Bereichen des Schengen-Besitzstands — Außengrenzenmanagement, polizeiliche Zusammenarbeit, SIS, Rückkehr/Rückführung, Visumpolitik, justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen und Schusswaffen — in Kroatien entsprechend den zu diesem Zeitpunkt anwendbaren Schengen-Evaluierungsverfahren gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1053/2013 des Rates erfüllt worden sind.