Gesetze
Gesetz wird geladen …
Mit der Entscheidung 96/228/EG genehmigte die Kommission die Regelung für langfristige Beihilfen Schwedens zugunsten der Landwirtschaft in den nördlichen Gebieten (im Folgenden „Beihilferegelung für die nördlichen Gebiete“), die Schweden gemäß Artikel 143 der Beitrittsakte im Hinblick auf eine Genehmigung nach Artikel 142 der Beitrittsakte angemeldet hatte. Die Entscheidung 96/228/EG wurde durch die Entscheidung K(2010) 6050 der Kommission ersetzt. Die letztgenannte Entscheidung wurde durch den Beschluss (EU) 2018/479 der Kommission ersetzt.
Mit der Entscheidung 96/228/EG genehmigte die Kommission die Regelung für langfristige Beihilfen Schwedens zugunsten der Landwirtschaft in den nördlichen…
Mit der Entscheidung 95/196/EG genehmigte die Kommission die Regelung für langfristige einzelstaatliche Beihilfen zugunsten der Landwirtschaft in den nördlichen…
Mit Schreiben vom 1. Juli 2022 meldete Schweden bei der Kommission seinen Vorschlag zur Verlängerung der Beihilferegelung für die nördlichen Gebiete an.…
Da die Genehmigung Schwedens zur Durchführung der Beihilferegelung für die nördlichen Gebiete gemäß dem Beschluss (EU) 2018/479 am 31. Dezember 2022 ausläuft,…
Schweden ist es gestattet, im Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2022 die Regelung für langfristige Beihilfen zugunsten der Landwirtschaft in…
Auf der Grundlage der Informationen über die Beihilferegelung gemäß Artikel 4 und unter Berücksichtigung des nationalen und europäischen Kontexts der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.