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Mit Schreiben vom 1. Juli 2022 meldete Schweden bei der Kommission seinen Vorschlag zur Verlängerung der Beihilferegelung für die nördlichen Gebiete an. Schweden schlug der Kommission vor, den Beschluss (EU) 2018/479 dahin gehend zu ändern, dass die Regelung mit einer um ein Jahr längeren Laufzeit und einem höheren Gesamtreferenzwert, was eine gewisse Anpassung der Stützungsbeträge erfordert, fortgesetzt wird und dass der Zeitpunkt geändert wird, zu dem Schweden Vorschläge zur Änderung oder Verlängerung der Regelung vorlegen sollte.
Auf der Grundlage der Informationen über die Beihilferegelung gemäß Artikel 4 und unter Berücksichtigung des nationalen und europäischen Kontexts der…
Auf der Grundlage der Informationen über die Beihilferegelung gemäß Artikel 4 und unter Berücksichtigung des nationalen und europäischen Kontexts der…
Da Vorschläge zur Verlängerung und Änderung der Beihilfe im Rahmen dieses Beschlusses so bei der Kommission angemeldet werden sollten, dass die Bewertung der…
Da die Genehmigung Schwedens zur Durchführung der Beihilferegelung für die nördlichen Gebiete gemäß dem Beschluss (EU) 2018/479 am 31. Dezember 2022 ausläuft,…
Mit der Entscheidung 96/228/EG genehmigte die Kommission die Regelung für langfristige Beihilfen Schwedens zugunsten der Landwirtschaft in den nördlichen…
Mit der Entscheidung 96/228/EG genehmigte die Kommission die Regelung für langfristige Beihilfen Schwedens zugunsten der Landwirtschaft in den nördlichen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.