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Es ist angebracht, die Vorschriften für von der Kommission eingeführte oder von Schweden vorgeschlagene Änderungen der Beihilferegelung zu spezifizieren, um die berechtigten Erwartungen der Begünstigten zu schützen und die Kontinuität der Regelung sicherzustellen, sodass die Ziele des Artikels 142 der Beitrittsakte wirksam weiterverfolgt werden können.
Es ist angebracht, die Vorschriften für von der Kommission eingeführte oder von Schweden vorgeschlagene Änderungen der Beihilferegelung zu spezifizieren, um die…
Schweden sollte die Beihilfen in den nördlichen Gebieten differenzieren und die jährlichen Beihilfebeträge je nach Ausmaß der natürlichen Benachteiligung und…
Auf der Grundlage der Informationen über die Beihilferegelung gemäß Artikel 4 und unter Berücksichtigung des nationalen und europäischen Kontexts der…
Schweden sollte die Beihilfen in seinen nördlichen Gebieten staffeln und die jährlichen Beihilfebeträge je nach Ausmaß der natürlichen Benachteiligung sowie…
Auf der Grundlage der Informationen über die Beihilferegelung gemäß Artikel 4 und unter Berücksichtigung des nationalen und europäischen Kontexts der…
Schweden sollte sicherstellen, dass geeignete Kontrollmaßnahmen bei den Begünstigten durchgeführt werden. Um die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.