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Mehrländerprojekte sollten in der Lage sein, verschiedene Finanzierungsquellen der Union und der Mitgliedstaaten — und gegebenenfalls von Drittländern, die mit einem direkt verwalteten Unionsprogramm assoziiert sind, das den digitalen Wandel der Union unterstützt — effizient anzuziehen und miteinander zu kombinieren, und falls möglich, Synergieeffekte zwischen ihnen zu finden. Dabei sollte insbesondere eine Kombination der Mittel aus zentral verwalteten Unionsprogrammen mit von den Mitgliedstaaten zugesagten Mitteln möglich sein, unter bestimmten Voraussetzungen auch mit Beiträgen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität, wie in Teil 3 der Orientierungshilfen der Kommission für die Mitgliedstaaten zu ihren nationalen Aufbau- und Resilienzplänen erläutert, sowie mit Beiträgen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung oder dem Kohäsionsfonds. Wann immer dies aufgrund der Art eines bestimmten Mehrländerprojekts gerechtfertigt ist, sollte das Projekt auch für Beiträge anderer Stellen als der Union und der Mitgliedstaaten offenstehen, auch für private Beiträge.
Mehrländerprojekte sollten umfangreiche Maßnahmen in Schlüsselbereichen ermöglichen, die für die Erreichung der in diesem Beschluss festgelegten Digitalziele…
Die öffentliche Unterstützung für die Mehrländerprojekte sollte vor allem dazu verwendet werden, Marktversagen oder suboptimale Investitionsbedingungen in…
Ein Drittland kann an einem Mehrländerprojekt teilnehmen, wenn dieses Land mit einem direkt verwalteten Unionsprogramm assoziiert ist, das den digitalen Wandel…
Um im Rahmen der Zusammenarbeit die Eigenverantwortung der Partnerländer für ihre Entwicklungsprozesse und die Nachhaltigkeit der Außenhilfe zu stärken, sollte…
Die Kommission und ein oder mehrere Mitgliedstaaten, oder mindestens zwei Mitgliedstaaten, sollten in der Lage sein, gemeinsame Verpflichtungen in Bezug auf…
Die Ausweitung von Projekten des Programms sollte erleichtert werden. Es sollten besondere Maßnahmen ergriffen werden, um Träger von Projekten des Programms…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.