Erwägungsgrund 26 32021R1148
Um einen Beitrag zur Verwirklichung des politischen Ziels des Instruments zu leisten, sollten die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass ihre Programme Maßnahmen einschließen, die allen spezifischen Zielen des Instruments entsprechen, und dass die Mittel so zwischen den spezifischen Zielen aufgeteilt werden, dass diese Ziele erreicht werden können.