Erwägungsgrund 32 32021R0817
In seinen Schlussfolgerungen vom 14. Dezember 2017 hat der Europäische Rat die Mitgliedstaaten, den Rat und die Kommission aufgefordert, die Arbeiten an einer Reihe von Initiativen voranzubringen, um eine neue Ebene der europäischen Zusammenarbeit im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung zu erreichen, etwa durch die Förderung der Herausbildung „Europäischer Hochschulen“ bis 2024, bestehend aus nach dem Bottom-up-Prinzip errichteten Hochschulnetzwerken in der gesamten Union. In seinen Schlussfolgerungen vom 28. Juni 2018 hat der Europäische Rat dazu aufgerufen, das Zusammenwirken von Forschung, Innovation und Bildung zu fördern, unter anderem durch die Initiative „Europäische Hochschulen“. Das Programm sollte diese Europäischen Hochschulen bei der Entwicklung gemeinsamer langfristiger Strategien für qualitätsvolle Bildung, Forschung und Innovation sowie von Diensten für die Gesellschaft unterstützen.