Erwägungsgrund 13 32021R0692
Ein starker politischer Wille und ein abgestimmtes Handeln auf der Grundlage der Methoden und Ergebnisse früherer Daphne-Programme, des Programms „Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft“ sowie des Programms „Justiz“ sind erforderlich, um jegliche Form von Gewalt zu verhüten und zu bekämpfen und die Opfer zu schützen. Insbesondere Unterstützung aus dem Programm „Daphne“ für Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Frauen sowie zum Schutz von Opfern hat sich seit seiner Einführung 1997 als echter Erfolg erwiesen – sowohl hinsichtlich seiner Popularität bei den Akteuren (öffentliche Stellen, akademische Einrichtungen und Nichtregierungsorganisationen) als auch hinsichtlich der Wirksamkeit der finanzierten Projekte. Das Daphne-Programm hat Sensibilisierungsprojekte, Opferhilfe-Projekte und Projekte zur Unterstützung der Arbeit von Organisationen der Zivilgesellschaft vor Ort finanziert. Das Programm richtet sich gegen alle Formen der Gewalt, einschließlich häuslicher Gewalt, sexueller Gewalt, Menschenhandel, beharrlicher Nachstellung und schädlichen traditionellen Praktiken wie die Verstümmelung weiblicher Genitalien sowie gegen neue Formen der Gewalt wie Mobbing und Belästigung im Internet. Angesichts der nach wie vor alarmierenden Zahl der Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt, ist es wichtig, dass all diese Maßnahmen mit einer unabhängigen Mittelzuweisung für Tätigkeiten der Verhütung und Bekämpfung aller Formen geschlechtsspezifischer Gewalt im Rahmen von „Daphne“ weitergeführt werden und dass die bisherigen Ergebnisse und Erkenntnisse bei der Durchführung des Programms gebührend berücksichtigt werden.