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Die Kommission sollte in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und in ihrer Rolle als Koordinatorin von Mehrländerprojekten die Mitgliedstaaten bei der Ermittlung ihrer Interessen an Mehrländerprojekten unterstützen, unverbindliche Orientierungshilfen bei der Auswahl optimaler Durchführungsmechanismen geben und Unterstützung bei der Durchführung leisten, um so zu einer möglichst breiten Beteiligung beizutragen. Die Kommission sollte eine solche Unterstützung leisten, es sei denn, die an einem Mehrländerprojekt teilnehmenden Mitgliedstaaten lehnen dies ab. Die Kommission sollte mit den teilnehmenden Mitgliedstaaten zusammenarbeiten.
Im zweiten Schritt der Koordinierung gibt die Kommission, falls mindestens drei Mitgliedstaaten Interesse an einem Mehrländerprojekt bekunden und gleichzeitig…
Mehrländerprojekte sollten umfangreiche Maßnahmen in Schlüsselbereichen ermöglichen, die für die Erreichung der in diesem Beschluss festgelegten Digitalziele…
Die Kommission sollte die Möglichkeit haben, mit Zustimmung des Mitgliedstaats, der Unterstützung wünscht, diese in Zusammenarbeit mit europäischen und…
Die Kommission sollte gegebenenfalls mit den Behörden von Drittländern zusammenarbeiten, um für beide Seiten vorteilhafte Lösungen zu finden, mit denen die…
Unter Berücksichtigung der Fortschritte bei der Umsetzung der betreffenden nationalen Fahrpläne kann die Kommission gemäß Artikel 6 Absatz 3 und Artikel 8…
Die Kommission und die Mitgliedstaaten arbeiten zusammen, um die in diesem Beschluss festgelegten Verpflichtungen zu erfüllen und die in diesem Beschluss…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.