Beschluss (EU) 2022/2489 des Rates vom 25. November 2022 über den im Namen der Europäischen Union auf der 42. Tagung des Ständigen Ausschusses des Übereinkommens über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume (Übereinkommen von Bern) zu vertretenden Standpunkt
Gemäß Artikel 13 Absatz 6 des Übereinkommens von Bern hat der Ständige Ausschuss seine Geschäftsordnung (im Folgenden „Geschäftsordnung“) ausgearbeitet, und der Ständige Ausschuss kann gemäß Regel 21 der Geschäftsordnung diese ändern.
Erwägungsgrund 4 32022D2489
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