Erwägungsgrund 8 32022D2489
Auf der Grundlage aktueller Daten ist eine Senkung des Schutzstatus aller Wolfspopulationen aus Sicht der Wissenschaft und der Bestandserhaltung nicht gerechtfertigt. Der Erhaltungszustand der Art ist europaweit nach wie vor sehr unterschiedlich, wobei nur in 18 von 39 nationalen Teilen von biogeografischen Regionen der Union ein günstiger Erhaltungszustand festgestellt wurde. Dies wird auch durch die neuesten verfügbaren wissenschaftlichen Daten zum Erhaltungszustand der Art bestätigt, die im Rahmen der Berichterstattung gemäß Artikel 17 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates und gemäß der Resolution Nr. 8 (2012) des Übereinkommens von Bern erhoben wurden. Die anhaltenden Bedrohungen für die Art, darunter neue Bedrohungen wie Grenzzäune und die Hybridisierung von Wolf und Hund, erfordern ebenfalls die Aufrechterhaltung des strengen Schutzstatus.