Erwägungsgrund 6 32022D2489
Es ist zweckmäßig, den im Ständigen Ausschuss im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da beide Beschlüsse für die Union verbindlich sein werden.
Es ist zweckmäßig, den im Ständigen Ausschuss im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da beide Beschlüsse für die Union verbindlich sein werden.