Erwägungsgrund 6 32022D2575
Auf der Grundlage der Vorschläge der Union und des Vereinigten Königreichs einigt sich der Partnerschaftsrat auf eine Teilliste von acht Personen für das Amt des Vorsitzenden des Schiedsgerichts und auf zwei Teillisten von sechs Personen für die Position der Mitglieder des Schiedsgerichts.