Beschluss (EU) 2022/2575 des Rates vom 19. Dezember 2022 über den im Namen der Europäischen Union in dem durch das Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits eingesetzten Partnerschaftsrat zu vertretenden Standpunkt hinsichtlich der Annahme eines Beschlusses zur Erstellung einer Liste von Personen, die willens und in der Lage sind, Mitglieder eines Schiedsgerichts im Rahmen dieses Abkommens zu sein
Die Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft im Partnerschaftsrat in Angelegenheiten zu vertreten ist, die unter den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft fallen, ist Gegenstand eines getrennten Verfahrens.
Erwägungsgrund 7 32022D2575
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