Erwägungsgrund 6 32022D0314
Der Beitritt zu dem Übereinkommen sollte die Kohärenz des Erhaltungsansatzes der Union in allen Ozeanen fördern und ihre Entschlossenheit zur langfristigen Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der weltweiten Fischereiressourcen bekräftigen. Entsprechend der Gemeinsamen Mitteilung der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und der Kommission vom 10. November 2016 mit dem Titel: „Internationale Meerespolitik: eine Agenda für die Zukunft der Weltmeere“ sowie den Schlussfolgerungen des Rates vom 3. April 2017 zu dieser Gemeinsamen Mitteilung ist die Förderung von Maßnahmen zur Unterstützung von regionalen Fischereiorganisationen, zur Erhöhung ihrer Wirksamkeit und gegebenenfalls zur Verbesserung ihrer Verwaltung für das Handeln der Union in diesen Organisationen von zentraler Bedeutung.