Erwägungsgrund 7 32022D0314
Der Europäische Datenschutzbeauftragte wurde gemäß Artikel 42 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates konsultiert und gab am 27. August 2021 formelle Bemerkungen ab. Personenbezogene Daten, die von den Mitgliedstaaten oder der Kommission im Rahmen dieses Übereinkommens verarbeitet werden, sind gemäß den anzuwendenden Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EU) 2018/1725 zu behandeln.